Elektronisches Meldeverfahren

Zukünftig kommunizieren Arbeitgeber und Behörden ausschließlich auf elektronischem Wege.
Wurden zunächst nur die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die Krankenkassen elektronisch übermittelt, sind inzwischen zahlreiche Bescheinigungen Anträge hinzugekommen.

Die Finanzbehörden erweiterten den elektronischen Datenaustausch um ELSTAM.

Das elektronische Meldeverfahren umfasst jedoch weitaus mehr Arbeitsschritte, als nur die Versendung aus dem Entgeltabrechnungsprogramm.

Eine inhaltliche Kontrolle von elektronische Eingangsbestätigungen, Fehlermeldungen und die Verarbeitung der Rückmeldungen wird bei BüroPartner vorgenommen, um so möglichen Fehlern im Datentransfer nachzugehen und mit den entsprechenden Stellen abzugleichen.

Personenbezogene Informationen gehören zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens. Daher liegt es in unserer Verantwortung und Pflicht, die Übertragungen vor unberechtigten Zugriffen zu schützen durch eine geeignete Sicherheitsverschlüsselung (SSL).

Mit dem von uns verwendeten Entgeltabrechnungsprogramm kommen wir nicht nur den Sicherheitsanforderungen nach, sondern können unseren Kunden das Ausstellen von Bescheinigungen und Einkommensnachweisen auf Papier fachgerecht und kostengünstig abnehmen.

  • LSt.-Anmeldung mit Elster (mit eigenem Authentifizierungszertifikat)

  • LSt.-Bescheinigung mit Elster (mit eigenem Authentifizierungszertifikat)

  • DEÜV Meldungen mit Dakota (Dakota-Zertifizierung)

  • ELSTAM

  • maschinellen Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV)

  • AAG-Anträge

  • Diverse Verdienstbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen bei den Krankenkassen