Die Auszahlung der Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, kann monatliche über die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen. | |
Hierbei können wir von BüroPartner die Kontrolle der Reisekostenbelege auf Richtigkeit und Vollständigkeit unter Beachtung steuerrechtlicher Aspekte und individueller Firmenrichtlinien übernehmen. | |
BüroPartner sorgt für rechtssichere Reisekostenabrechnung durch vordefinierte und standardisierte Prüfungsprozesse, bis hin zur Auszahlung. | |
Dabei bieten wir unseren Kunden ein verständliches Reisekostenformular als Excel-Version an, das im Layout und Inhalt den heute weit verbreiteten Anforderungen entspricht. Um einen wirklichen Mehrwert anzubieten, wurde für die Kunden von BüroPartner eine einfach zu nutzende webbasierte Reportingauswertung entwickelt. | |
Die Mitarbeiter unserer Kunden haben durch individuelle Zugriffsberechtigung jederzeit einen Überblick über erstattete Beträge je Kalenderwoche. Ein sofortiger Vergleich zwischen eingereichter Reisekostenabrechnung und tatsächlicher Erstattung ermöglicht eine schnelle Kontrolle durch den Reisenden selbst und reduziert nachweislich die Rückfragen der Mitarbeiter. |
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Nutzen Sie unseren professionellen Kontrollservice für die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter bis hin zur Unterstützung bei der Ausarbeitung betriebsinterner Reisekostenrichtlinie. Regelmäßige Schulungen und speziell für diesen Fachbereich zuständige Mitarbeiter garantieren einen fachlich kompetenten Service. |